Strom von der Sonne

Photovoltaik-Anlagen produzieren umweltfreundlich Strom, indem sie mit Hilfe von Solarmodulen den Photoeffekt ausnutzen und im Licht enthaltene Energie direkt in Strom umwandeln. Die Solarmodule liefern Gleichstrom, der durch einen Wechselrichter in netzkonformen Strom umgewandelt wird.

Dieser Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und entsprechend dem zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Einspeisetarif vergütet. Dieser Tarif ist gesetzlich für 20 Jahre garantiert.

Für Solarstromanlagen, die ab dem 01.01.2009 angeschlossen wurden bzw. werden, bietet der Gesetzgeber in § 33 (2) EEG auch folgende Möglichkeit an: Anlagenbetreiber können ihren Solarstrom teilweise oder vollständig selbst verbrauchen und erhalten auch dafür eine (verminderte) Vergütung. Den nicht verbrauchten Anteil des erzeugten Solarstroms können sie weiterhin in das öffentliche Netz zum regulären Vergütungssatz einspeisen. Bedingung hierfür ist, dass der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe von Anlagenbetreibern selbst oder Dritten verbraucht wird und die Höhe des Verbrauchs exakt nachgewiesen wird.

Diese Regelung galt bisher nur für Anlagen bis 30 kWp. Ab 01.07.2010 ist die Eigenverbrauchsförderung allerdings auch dann möglich , wenn die Solarstromanlage insgesamt bis zu 500 kWp (Modulleistung) aufweist.

Montagemöglichkeiten

Bei der Standortwahl bieten sich verschattungfreie Dachflächen an, die annähernd nach Süden ausgerichtet sind und eine Neigung zwischen 15° und 50° haben. Flachdach-, Boden- und Fassadenmontagen sind ebenfalls möglich.

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